Gute Nachrichten für alle, die gerne studieren möchten, denen aber die Hochschulzugangsberechtigung fehlt. Nach dem baden-württembergischen Landeshochschulgesetz geht es unter bestimmten Bedingungen auch ohne (Fach-)Abitur.
Die "Hochschulzugangsberechtigung" ist in der Regel das Abitur oder die Fachhochschulreife. Nach § 58 Absatz 6 des baden-württembergischen Landeshochschulgesetzes kannst du auch ohne diese Qualifikation einen unserer Studiengänge belegen, wenn du folgende Qualifikationen aufweist:
- die Mittlere Reife
- eine mindestens zweijährige, fachlich entsprechende Berufsausbildung
- eine i. d. R. dreijährige Berufserfahrung
Ein Beratungsgespräch bei uns ist außerdem obligatorisch.
Unter diesen Bedingungen kannst du zur Eignungsprüfung an der Hochschule für Kommunikation und Gestaltung zugelassen werden.
Berufsausbildung und -tätigkeit müssen dabei fachlich dem angestrebten Studiengang entsprechen.
In fachlicher Hinsicht eröffnet sich Dank § 58 LHG sogar die Möglichkeit, dass du zur Eignungsprüfung zugelassen wirst, wenn du beruflich auf eine mehrjährige herausgehobene oder inhaltlich besonders anspruchsvolle Tätigkeit zurückblickst und dich mit einem Studium an der HfK+G weiterentwickeln willst.
Hier einige Beispiele für Berufe, die zu unseren Studiengängen passen:
Werbung und Marktkommunikation
Ein Ausbildung zum/zur Industrie- oder Veranstaltungskaufmann/-frau, zur Gestalter*in für visuelles Marketing, eine anders gerartete kaufmännische Ausbildung oder eine berufliche Praxis im Bereich Social Media eröffnen dir den Zugang zur Eignungsprüfung für den Bachelor-Studiengang Werbung und Marktkommunikation.
Kommunikationsdesign
Mit einer Berufsausbildung z. B. als Grafikdesigner*in, Mediengestalter*in oder Medientechnolog*in im Bereich Druck steht dir die Türe zur Eignungsprüfung im Bachelor-Studiengang Kommunikationsdesign offen.
Diese Aufzählung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Ob auch dein Beruf dir die Tür zum Studium öffnet, können wir in einem Gespräch gerne klären.
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